Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Grundstücksübertragung – Pflegeübernahme und Pflegeheim

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Bundesgerichtshof
Az: V ZR 132/09
Urteil vom 29.01.2010

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 29. Januar 2010 für Recht erkannt:
Die Revision gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 24. Juni 2009 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Von Rechts wegen

Tatbestand:
Mit notariellem Vertrag vom 14. Dezember 1982 übertrugen die Eltern des Beklagten zu 1 ihm und seiner Ehefrau, der Beklagten zu 2, ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück. Im Gegenzug wurde den Eltern ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht an den Räumlichkeiten im ersten Obergeschoß des Hauses eingeräumt. Ferner wurde in § 2 Nr. 2b des Vertrages vereinbart:

„Der Erwerber verpflichtet sich weiterhin, dem Übergeber unentgeltlich eine gute Pflege, Betreuung und Aufwartung in Tagen seines Wohlbefindens und der Krankheit zu gewähren, auf Wunsch des Übergebers insbesondere für die Reinigung und Instandhaltung von dessen Wohnung, Kleidung und Wäsche zu sorgen.

Gegen angemessenes Entgelt kann der Übergeber auch die Zubereitung der seinem jeweiligen Gesundheitszustand angepassten Mahlzeiten verlangen, auf Wunsch des Übergebers auch die Beköstigung am gemeinsamen Tisch mit der Familie des Erwerbers.

Sollte der Erwerber einmal zukünftig die vorstehenden Leistungen nicht persönlich erbringen können, so hat er auf seine Kosten für eine entsprechende Hilfskraft zu sorgen.“

Die Mutter des Beklagten zu 1 verstarb Ende 1998. Der Vater lebt, nachdem eine Betreuung unter anderem für die Bereiche Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung angeordnet worden war, seit 1999 in einem Seniorenheim.

Der Kläger, der dem Vater seit November 2006 Sozialhilfe gewährt, leitete dessen Ansprüche gegen die Beklagten aus dem Übertragungsvertrag wegen ersparter Aufwendungen aus nicht mehr erbrachten Pflegeleistungen auf sich über. Er setzt die Ersparnis für die Pflegeleistungen entsprechend der Pflegestufe 1 mit monatlich 225 EUR und für die hauswirtschaftliche Tätigkeit mit monatlich 75 EUR an.

Die auf Zahlung von 4.281,35 EUR für den Zeitraum von November 2006 bis Januar 2008 gerichtete Klage ist in erster Instanz erfolgreich gewesen. Auf die Berufung der Beklagten hat das Landgericht die Klage abgewiesen. Mit der von dem Landgericht zugelassenen Revision, deren Zurückweisung die Beklagten beantragen, verfolgt der Kläger seinen […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv