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Rechtsanwälte Kotz GbR

Musikstücke (geschützte) – widerrechtliche Zugänglichmachung im Internet

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Landgericht Düsseldorf
Az.: 12 O 151/07
Urteil vom 23.05.2007

1. Der Antragsgegnerin wird untersagt, die Musikaufnahme: „.“ der Künstlerin „….“ auf einem Computer zum Abruf durch Teilnehmer des „Usenet“ bereitzustellen und/oder vorzuhalten und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
2. Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses gerichtliche Verbot als Zwangsvollstreckungsmaßnahme Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.
3. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
4. Der Streitwert wird auf 20.000,00 € festgesetzt.

Tatbestand:
Die Antragstellerin ist eine der führenden deutschen Tonträgerhersteller.
Die Antragsgegnerin betreibt unter der URL X einen kommerziellen Newsserver für das Usenet und vermittelt interessierten Nutzern gegen Entgelt über das Internet Zugang zu den von ihr betriebenen Usenet-Servern.
Das Usenet ist ein weltweites elektronisches Netzwerk aus Diskussionsforen, so genannten „Newsgroups“, an dem jeder, der über das Internet Zugang zu einem Newsserver hat, teilnehmen kann, sofern er über eine Newsreader-Software verfügt und die entsprechende Newsgroup abonniert hat. Die Inhalte des Usenet liegen auf weltweit verteilten Servern verschiedener Unternehmen, wobei der gesamte Datenbestand permanent untereinander gespiegelt wird und so weltweit abrufbar ist. Die Inhalte werden dabei regelmäßig nicht von den Serverbetreibern erstellt, sondern von den Nutzern des Usenet.
Um das Usenet übersichtlich zu gestalten, ist es in Hierarchien und bestimmte Themengruppen unterteilt. Es gibt sieben bzw. acht fundamentale Usenet-Kategorien, wie z.B. „comp“ für Themen rund um den Computer oder „sci“ für Wissenschaft und Technik. In der achten Basiskategorie, genannt „alt“ für alternativ, gibt es, anders als in den üblichen Kategorien, keine Überwachung oder Moderierung der geposteten Beiträge, sondern hier kann jeder ungefragt eine eigene Group eröffnen. Inhaltliche Kontrolle bzw. Zensur ist bei alt.Newsgroups verpönt, weshalb hier auch abstoßende oder strafbare Inhalte auftauchen können.
Unter der Unterhierarchi[…]


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