Job oder Führerschein? OLG Koblenz entscheidet: Härtefall bei Fahrverbot möglich
Das Oberlandesgericht Koblenz bestätigte die Rechtmäßigkeit eines Fahrverbots von einem Monat für einen Verkehrsteilnehmer, der erheblich zu schnell fuhr. Ein Absehen vom Fahrverbot ist nur in außergewöhnlichen Härtefällen gerechtfertigt, nicht jedoch bei üblichen beruflichen oder privaten Nachteilen.
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✔ Das Wichtigste in Kürze
Zentrale Punkte des Urteils:
Bestätigung des Fahrverbots: Das OLG Koblenz wies die Rechtsbeschwerde des Betroffenen als unbegründet zurück.
Kein Rechtsfehler: Die Überprüfung ergab keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen.
Vorsätzliches Übertreten der Geschwindigkeitsbegrenzung: Bei Überschreitung um mehr als 30 km/h innerorts geht man von Vorsatz aus.
Gleichbehandlungsprinzip: Das Fahrverbot gilt grundsätzlich für alle Verkehrsteilnehmer gleich.
Ausnahmen vom Fahrverbot: Nur bei konkreter Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz, wie drohendem Arbeitsplatzverlust, kann vom Fahrverbot abgesehen werden.
Verkehrserzieherische Einwirkung: Ein Fahrverbot dient auch der Verkehrserziehung und soll spürbare Konsequenzen aufzeigen.
Zumutbarkeit des Fahrverbots: Die mit dem Fahrverbot verbundenen Unannehmlichkeiten und Kosten sind in der Regel als selbstverschuldet und zumutbar anzusehen.
Planung und Anpassung: Möglichkeiten, ein Fahrverbot zu überbrücken, beinhalten Urlaubsplanung oder Nutzung alternativer Transportmittel.
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Fahrverbote im Fokus des Verkehrsrechts
Im Zentrum der aktuellen juristischen Diskussion steht das Fahrverbot als Sanktion bei Verkehrsvergehen. Besonders beleuchtet wird dabei die Frage, unter welchen Umständen von einem solchen Regelfahrverbot abgesehen werden kann. Diese Debatte ist geprägt von der Abwägung zwischen der Notwendigkeit, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, und den individuellen Härtefällen, die durch berufliche oder private Nachteile entstehen können. Die Entscheidungen der Gerichte[…]