Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkauf von Rauschgift an der Schule – Schulverweis?

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Verwaltungsgericht Oldenburg – 5. Kammer
Az.: 5 B 1468/01
Beschluss vom 21.05.2001

In der Verwaltungsrechtssache – Streitgegenstand: Schulordnungsmaßnahme – hat das Verwaltungsgericht Oldenburg – 5. Kammer – am 21. Mai 2001 beschlossen:

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Gründe:
Der nach § 80 Abs. 5 VwGO zu beurteilende Antrag bleibt ohne Erfolg.

Der angefochtene Bescheid des Beklagten vom 3. April 2001 in Gestalt des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung Weser-Ems vom 2. Mai 2001 erweist sich nach der in diesem Verfahren gebotenen aber auch ausreichenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage als offensichtlich rechtmäßig. Die ausgesprochene Ordnungsmaßnahme findet ihre Rechtsgrundlage in § 61 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 NSchG. Dem öffentlichen Interesse am Sofortvollzug der Überweisung des Antragstellers an eine andere Schule derselben Schulform ist deshalb ein größeres Gewicht beizumessen, als dem Interesse des Antragstellers, bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache die bisherige Schule weiter besuchen zu können.

Formfehler bei Erlass der angefochtenen Verfügung sind nicht ersichtlich, die Formvorschriften des § 61 NSchG wurden beachtet. Insbesondere wurden die Eltern des Antragstellers über die diesem vorgeworfenen Verfehlungen bereits mit der Ladung zur Klassenkonferenz informiert. Sie waren auch bei der Klassenkonferenz am 29. März 2001 anwesend. Zudem hat der Vater des Antragstellers eine umfangreiche „Gegendarstellung“ zu den Vorwürfen vorgelegt, die Gegenstand dieses Verfahrens ist. Darauf, ob den Eltern des Antragstellers der schriftliche „Ermittlungsbericht“ zur Kenntnis gegeben wurde, kommt es danach nicht an, denn dieser Bericht war Gegenstand der Erörterungen der Klassenkonferenz vom 29. März 2001.

Hinzu kommt, dass der wesentliche Kern des Vorwurfs, auf den die angefochtene Überweisung des Antragstellers auf eine andere Schule derselben Schulform gestützt wurde, nicht streitig ist. Auch nach der „Gegendarstellung“ des Vaters des Antragstellers hat dieser außerhalb der Schule zwei Gramm des Rauschmittels „Peace“, einem Haschischprodukt, erworben und davon ein Gramm auf einer Klassenfahrt an Mitschüler weiterverkauft. Ebenfalls ist es unstreitig, dass der Antragsteller auch das zweite Gramm dieses Rauschmittels an Mitschüler weiterverkauft hat, Unklarheit besteht lediglich, wo dies[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv