VERWALTUNGSGERICHT KOBLENZ
Az.: 1 K 496/08.KO
Urteil vom 15.07.2008
In dem Verwaltungsrechtsstreit wegen Rundfunkgebühren hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz aufgrund der Beratung vom 15. Juli 2008 für Recht erkannt:
Die Gebührenbescheide des Beklagten vom 3. August und vom 2. September 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 15. März 2008 werden aufgehoben.
Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den Kläger mit einer Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzenden Kosten abzuwenden, sofern nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.
Die Berufung wird zugelassen.
Tatbestand:
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Heranziehung des Klägers zu Rundfunkgebühren für einen „Personal Computer“ (PC).
Der Kläger ist selbständiger Rechtsanwalt. Für seinen Kanzleibetrieb setzt er einen internetfähigen PC ein, den er zu Schreib- und Recherchearbeiten verwendet.
Dabei nutzt er den Internetzugang insbesondere zum Zugriff auf Rechtsprechungsdatenbanken, für sonstige beruflich bedingte Recherchen sowie zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung. Um einen schnelleren Zugang zum Internet zu erhalten, verfügt der Rechner über einen DSL-Anschluss.
Der Beklagte sowie zahlreiche andere öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten bieten im Internet das sog. Webradio über einen Livestream an. Mittels eines Livestream-Programms kann damit über das Internet mit dem PC das aktuelle Radioprogramm empfangen werden. Livestream-Programme werden im Internet zum kostenlosen Herunterladen (Download) bereitgehalten. Das Herunterladen und die Installation derartiger Programme sind dabei für Rechner mit geringer Speicherkapazität mit einem Zeitaufwand von – je nach Prozessor – wenigen Sekunden bis zu einigen Minuten möglich. Alternativ hierzu besteht die Möglichkeit, über externe, also im Internet bereitgehaltene Livestream-Programme, die Radiosendungen zu empfangen. Der Empfang des Webradios ist weltweit möglich. Livestream-Programme können darüber hinaus jede Art von Livestream-Sendung[…]