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Rechtsanwälte Kotz GbR

Bolzplatz in Wohngebiet zulässig?

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VG Osnabrück
Az: 2 A 107/08
Urteil vom 21.05.2010

Die Beklagte wird verpflichtet, den Bolzplatz auf dem Flurstück 102/11, Flur 163, Gemarkung Osnabrück zu schließen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Tatbestand
Die Kläger wenden sich gegen die Nutzung eines in der Nähe ihres Grundstücks gelegenen Bolzplatzes.
Sie sind Erbbauberechtigte an dem Flurstück G., Flur H., Gemarkung Osnabrück. Das Grundstück liegt zwischen den Straßen L. im Norden und Dr.-F.-Straße im Süden. Es ist zur Dr.-F.-Straße hin mit einem Reihenhaus bebaut. Der nördliche Teil des Grundstücks wird gärtnerisch genutzt. Für den Bereich, in dem das Grundstück der Kläger liegt, und der im Norden und Westen von der Straße L., im Süden von der Straße Am B. und im Osten von der H.-Straße gebildet wird, besteht kein Bebauungsplan. Nördlich, jenseits der Straße L. verläuft von Osten nach Westen die Trasse der Deutschen Bahn (Strecke Osnabrück – Ruhrgebiet). Der von der Straße L. zu den Gleisanlagen aufsteigende Bahndamm ist dicht mit Büschen und Bäumen bewachsen. Ferner verläuft entlang der Gleisanlagen im Bereich der Straße L. eine Lärmschutzwand.
In dem beschriebenen Bereich L./Am B./H.-Straße, der von den Straßen Dr.-F.-Straße und M.-Straße durchzogen wird, findet sich Wohnbebauung in Form von Reihenhäusern, vereinzelten alleinstehenden Wohnhäusern sowie Mehrfamilienhäusern (Wohnblöcken).
An der Ecke Dr.-F.-Straße/Am B. übt ein Naturheilpraktiker sein Gewerbe aus. An der südlichen Seite der Straße Am B., an der Einmündung der von Süden kommenden T.-Straße findet sich eine Massagepraxis, etwas weiter östlich, ebenfalls an der südlichen Seite der Straße Am B. praktiziert ein Jugend- und Kinderarzt. Schließlich hat an der westlichen Seite des von Norden nach Süden verlaufenden Teils der Straße L. eine Frauenärztin ihre Praxis. Im Vorgarten eines westlich des Grundstücks der Kläger gelegenen Reihenhauses findet sich der Hinweis auf ein Sanitärunternehmen, das seinen Si[…]


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