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Rechtsanwälte Kotz GbR

Abbruch trotz Denkmalschutz möglich?

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OVG RHEINLAND-PFALZ
AZ: 1 A 11012/01.OVG
Urteil vom 25.10.01
Vorinstanz: VG Koblenz – Az.: 1 K 146/88. KO
Das Urteil ist nicht rechtskräftig

Leitsätze:
Besteht für ein denkmalgeschütztes Gebäude keinerlei wirtschaftlich sinnvolle Nutzungsmöglichkeit mehr und ist dessen Erhaltung daher angesichts des hohen Instandsetzungs- und Unterhaltungsaufwands nicht mehr zumutbar, muss dem Eigentümer, solange der Landesgesetzgeber keine wirksamen Ausgleichsbestimmungen erlässt, der Abbruch des Denkmals bei verfassungskonformer Anwendung des § 13 Abs. 1 Satz 1 DSchPflG gestattet werden.
Rechtsnormen: DSchPflG § 13 Abs. 1, DSchPflG § 13 Abs. 1 Satz 1, DSchPfIG § 13 Abs. 1 Satz 2, DSchPflG § 31 Abs. 1, DSchPflG § 31 Abs. 1 Satz 2, GG Art. 14

In dem Verwaltungsrechtsstreit w e g e n Denkmalschutzrechts hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 11. Oktober 2001 für Recht erkannt:
Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 6. November 1989 und unter Aufhebung- des Versagungsbescheids der Kreisverwaltung Neuwied vom 14. Juni 1983 und des hierzu ergangenen Widerspruchsbescheids des Kreisrechtsausschusses bei der Kreisverwaltung Neuwied vom 19. Februar 1988 wird der Beklagte verpflichtet, die beantragte Abbruchgenehmigung zu erteilen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand
Die Klägerin begehrt die Erteilung einer Genehmigung zum Abbruch eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes. Sie ist Eigentümerin des in der Gemarkung H…… … gelegenen Grundstücks Flur .., Flurstück … (R………… Straße … ). Darauf befindet sich die sog. „Villa N……“, bei der es sich um ein Ende des 19. Jahrhunderts errichtetes Direktorenwohnhaus handelt.
Mit Bescheid vom 14. Juni 1983 hatte die Kreisverwaltung Neuwied als untere Denkmalschutzbehörde auf Antrag des Landesamtes für Denkmalpflege die „Villa N……“ als geschütztes Kulturdenkmal ausgewiesen und gleichz[…]


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