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Härtefallscheidung – Vorliegen einer unzumutbaren Härte

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Saarländisches Oberlandesgericht
Az.: 6 UF 58/01
Urteil vom 27.09.2001
Vorinstanz: AG Völklingen, Az.: 8 F 653/00

In der Familiensache wegen Ehescheidung hat der 6. Zivilsenat – Senat für Familiensachen I – des Saarländischen Oberlandesgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 6. September 2001 für Recht erkannt:
Die Berufung des Antragstellers gegen das am 10. April 2001 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – in Völklingen – 8 F 653/00 – wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Antragsteller 5/6 und die Antragsgegnerin 1/6.

Tatbestand und Entscheidungsgründe:
I.
Die Parteien streiten darüber, ob ihre am 16. September 1998 vor dem Standesbeamten in … geschlossene – kinderlos gebliebene – Ehe geschieden werden soll.
Der am 5. Januar 1918 geborene Antragsteller und die am 23. Mai 1937 geborene Antragsgegnerin sind beide Rentner. Der Antragsteller verfügt über eine monatliche Rente von insgesamt 3.386,83 DM sowie Mieteinnahmen von 850,00 DM. Die Antragsgegnerin, gelernte Krankenpflegerin, bezieht eine eigene Rente von 841,18 DM. Zu Beginn der Ehe stellte der Antragsteller der Antragsgegnerin einen Betrag von 15.000 DM zur Begleichung von Schulden zur Verfügung. Der Antragsteller ist in gewissem – im Einzelnen streitigen – Umfang pflegebedürftig und bezieht Pflegegeld der Pflegestufe 1.
Nach vorangegangenen häufigen Streitigkeiten verließ der Antragsteller spätestens Mitte Oktober 2000 endgültig die gemeinsame eheliche Wohnung in dem im jeweils hälftigen Miteigentum der Antragsgegnerin und ihres Sohnes … stehenden Haus in … und zog wieder in seine vormalige Wohnung in .….
Mit seiner am 7. Dezember 2000 eingegangenen, der Antragsgegnerin am 24. Januar 2001 zugestellten Antragsschrift hat der Antragsteller auf Scheidung der Ehe angetragen. Er hat geltend gemacht, die – beiderseits nur aus Versorgungsgründen geschlossene – Ehe sei gescheitert und ein Abwarten des Trennungsjahres nicht zumutbar.
Das Familiengericht hat durch das angefochtene Urteil, auf das ergänzend Bezug genommen wird, den Scheidungsantrag mit der Begründung abgewiesen, dass die Voraussetzungen für eine Sc[…]


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