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Hausratsversicherung – Leistungsfreiheit wegen Falschangaben

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OLG Karlsruhe
Az: 12 U 86/10
Urteil vom 03.08.2010

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 13.04.2010 – 3 O 405/09 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Zwangsvollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4. Die Revision wird zugelassen.

Gründe
Der Kläger begehrt vom beklagten Hausratsversicherer Leistungen wegen eines angeblich am 22.05.2009 entwendeten Fahrrads. Die Beklagte bestreitet den Diebstahl und hält sich wegen arglistig falscher Angaben in der Schadensanzeige für leistungsfrei.
Die Ehefrau des Klägers unterhielt bei der Beklagten eine Hausratsversicherung, durch den auch die Diebstahl von Fahrrädern versichert war. Ihren Leistungsanspruch aus dem streitigen Versicherungsfall hat sie an den mitversicherten Kläger abgetreten. Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Hausratsversicherungsbedingungen (AHR 2004) zugrunde. Diese bestimmen:
§ 23 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Versicherungsfall
1. Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalls
5…
d) dem Versicherer – soweit möglich – jede Untersuchung über die Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang seiner Entschädigungspflicht zu gestatten, jede hierzu dienliche Auskunft – auf Verlangen in Textform zu erteilen und die erforderlichen Belege, soweit ihm das billigerweise zugemutet werden kann, beizubringen, …. Die Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers, das heißt zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
§ 24 Besondere Verwirkungsgründe
8…
2 . Versucht der Versicherungsnehmer, den Versicherer arglistig über Tatsachen zu täuschen, die für den Grund oder für die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht fr[…]


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