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Verkehrsvorschriften: wiederholter Verstoss und Fahrverbot

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OLG Hamm
Az: 3 Ss OWi 182/03
Beschluss vom: 28.06.2003

Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Minden vom 20.11.2002 hat der 3. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm am 28. 6. 2003 beschlossen:
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch nebst den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Minden zurückverwiesen.

Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen.
Gründe:
I.
Der Betroffene ist durch Urteil des Amtsgerichts Minden vom 20.11.2002 wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße von 100,- € verurteilt worden. Außerdem wurde gegen ihn ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.

Das Amtsgericht hat folgende Feststellungen getroffen:

„Der Betroffene hat eingeräumt, am 08.04.2002 gegen 12.09 Uhr auf der BAB 2 in Bad Oeynhausen, Km 296,950, Fahrtrichtung Dortmund im dortigen Höchstgeschwindigkeitsbereich von 100 km/h mit 155 km/h mit dem Fahrzeug XXXXXXXXXX gefahren zu sein. Unter Abzug eines Toleranzwertes von 5 km/h liegt somit eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h vor. Gemessen wurde die Geschwindigkeit mit dem Messgerät, Zulassungszeichen 18.11/84.64, Typ MU VR 6F, Bedienungsgerät-Nr. 1YYYY, Eichung vom 18.01.2002 bis 31.12.2003.

Um 12.01 Uhr befuhr der Betroffene die gleiche BAB aus Richtung Hannover kommend im Bereich der Gemarkung Rinteln, Landkreis Schaumburg. Höhe Kilometer 276,450 wurde er mit einer Überschreitung von 61 km/h (unter Beachtung des Toleranzwertes) gemessen. Gegen ihn wurde unter dem Aktenzeichen YYYYYYYYYYY ein Bußgeldbescheid in Höhe von 275,00 Euro mit einem Fahrverbot von zwei Monaten verhängt.

Dieser Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig.

Im Bereich von km 283,800 bis 287,200 in Fahrtrichtung Oberhausen befindet sich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h bzw. 100 km/h.

Entsprechende Verkehrszeichen sind an folgenden Standorten vorhanden:

km 282,500 Zeichen 274-62, km 282,700 Zeichen 274-60, km 283,500 Zeichen 274 -60, km 284,800 Zeichen 274-62, km 286,270 Zeichen 274-62, km 287,200 Zeichen 282. Zwischen der Anschlussstelle Porta Westfalica und dem Autobahnkreuz Bad Oeynhausen war die Geschwindigkeit auf 100 km/h begrenzt. Verkehrszeichen waren wi[…]


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