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Firmenfahrzeug – Owi-Verfahren – Verjährungsunterbrechung

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OLG Hamm
Az.: 3 Ss OWi 860/08
Beschluss vom 05.03.2009

Das Verfahren wird eingestellt.
Die Kosten des Verfahrens und die dem Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.

Gründe
I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h zu einer Geldbuße von 120 Euro verurteilt und ihm ein Fahrverbot von einem Monat auferlegt.
Gegen das Urteil wendet sich der Betroffene mit der fristgerecht erhobenen Rechtsbeschwerde und rügt mit der form- und fristgerecht eingegangenen Rechtsbeschwerdebegründung die Verletzung formellen und materiellen Rechts.
II.
Das Verfahren war nach § 206a Abs. 1 StPO i. V.m. § 46 Abs. 1 OWiG einzustellen.
Die dem Rechtsbeschwerdegericht auf Grund der zulässigen Rechtsbeschwerde obliegende Prüfung der Verfahrensvoraussetzungen ergibt, dass die Verfolgung der dem Betroffenen zur Last gelegten Ordnungswidrigkeit verjährt ist.
1. Dem Verurteilten wird ein fahrlässiger Geschwindigkeitsverstoß im Straßenverkehr gem. §§ 41 Abs. 2 (Zeichen Nr. 274), 49 Abs. 3 Nr. 2 StVO, 24 StVG, begangen am 27.02.2007 (so auch die Feststellungen im angefochtenen Urteil), zur Last gelegt. Die Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeit war gem. §§ 26 Abs. 3, 24 OWiG mit Ablauf des 27.05.2007 verjährt.
2. Eine rechtzeitige Verjährungsunterbrechung (§ 33 OWiG) hat nicht stattgefunden. In Betracht kam hier nur die Verjährungsunterbrechung durch eine Anordnung einer Vernehmung oder Bekanntgabe i. S. v. § 31 Abs. 1 OWiG. Eine solche ist hier aber nicht gegeben.
a) Der Geschwindigkeitsverstoß wurde mittels eines Radargerätes Trafipax Speedophot festgestellt und das Fahrzeug hierbei fotografiert. Das Tatfahrzeug war auf die Firma I3 GmbH in I/W. zugelassen. Auf den dieser Halterin übersandten Fragebogen für Fahrzeughalter meldete sich am 28.03.2007 ein von der Gesellschaft bevollmächtigter Anwalt und teilte mit, dass es sich bei dem Tatfahrzeug um ein Firmenfahrzeug handele, das von mehreren Personen benutzt würde. Mit Schreiben vom 29.03.2007 teilte die Bußgeldbehörde dem Anwalt mit, dass sich das Verf[…]


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