Fahrlässige Tötung durch riskantes Überholmanöver
Ein tragischer Verkehrsunfall, der durch ein riskantes Überholmanöver verursacht wurde, beschäftigte kürzlich das Landgericht Siegen. Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.
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Der Angeklagte war an einem Sonntagnachmittag auf einer Landstraße unterwegs, als er mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit mehrere Fahrzeuge überholte. Im Bereich einer leichten Rechtskurve setzte er erneut zum Überholen an, obwohl die Strecke durch eine Kuppe nicht vollständig einsehbar war. In diesem Moment kam ihm ein Motorradfahrer entgegen. Es kam zur Frontalkollision, bei der der Motorradfahrer tödliche Verletzungen erlitt.
In der Beweisaufnahme stellte sich heraus, dass der Angeklagte zum Unfallzeitpunkt mit mindestens Tempo 100 unterwegs war, obwohl auf der Strecke nur 70 km/h erlaubt waren. Mehrere Zeugen hatten zudem beobachtet, dass der Angeklagte bereits zuvor in riskanter Weise andere Fahrzeuge überholt hatte.
Das Gericht bewertete das Verhalten des Angeklagten als verkehrsgefährdend und rücksichtslos. Indem er trotz eingeschränkter Sichtverhältnisse überholte, nahm er den Tod anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf. Der Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung erfolgte auch vor dem Hintergrund, dass sich der Angeklagte nach einem vorangegangenen Führerscheinentzug erst kurz zuvor eine neue Fahrerlaubnis erschlichen hatte.
Bei der Strafzumessung wirkte sich leicht strafmildernd aus, dass der Angeklagte nicht vorbestraft war. Jedoch überwog nach Ansicht des Gerichts der hohe Unrechtsgehalt der Tat. Der Angeklagte zeigte zudem keine wirklich aufrichtige Reue über den Tod des Motorradfahrers. Die Verteidigung hatte erfolglos auf eine Bewährungsstrafe plädiert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob der Angeklagte Revision einlegen wird. Die Staatsanwaltschaft hat bereits angekündigt, keine Rechtsmittel einzulegen.
Das Urteil verdeutlicht, dass verantwortungsloses Verhalten im Straßenverkehr mit schwerwiegenden Folgen geahndet wird. Fahrlässige Tötung durch grob verkehrswidriges und rücksichtloses Fahren wird mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bestraft. Gerichte berücksichtigen bei der Strafzumessung neben dem Ausmaß der Schuld auch generelle und spezielle Präventionsaspekte.
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