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Betreiber ungesicherter W-Lan-Netze können bei Missbrauch des Netzes durch Dritte von dem Geschädigten auf Unterlassung und Schadensersatzzahlung in Anspruch genommen werden (BGH, Urteil vom 12.05.2010, Az.: I ZR 121/08). Im vorliegenden Fall waren über ein ungesichertes W-Lan-Netz Musikstücke illegal heruntergeladen worden. Die Höhe der Abmahngebühr begrenzte der BGH jedoch auf 100,00 Euro, so dass sich die Massenabmahnungen bald nicht mehr lohnen dürften. Offene W-Lan-Netze (z.B. Hotspots etc.) stellen für die Betreiber zukünftig mithin ein hohes Abmahnrisiko dar.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/ungesichertes-w-lan-netz-und-abmahnung_590/