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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrverbot – Regelfahrverbot – Notwendigkeit der Anordnung

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OBERLANDESGERICHT KOBLENZ
Az.: 2 Ss 154/04
Beschluss vom 17.08.2004
Vorinstanz: Staatsanwaltschaft Trier, Az.: 8012 Js 24832/03.4 OWi

In dem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung hat der 2. Strafsenat – Senat für Bußgeldsachen – des Oberlandesgerichts Koblenz durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht von Tzschoppe, den Richter am Oberlandesgericht Mertens und die Richterin am Oberlandesgericht Hardt am 07. Juni 2004 beschlossen:
Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Daun vom 25. Februar 2004 im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen.
Gründe:
I.
Der Betroffene, Unternehmensberater mit einer jährlichen Fahrleistung von nach eigenen Angaben durchschnittlich 100.000 km (in Worten: hunderttausend), wurde am 29.04.2003 auf der A .., Gemarkung K……., Fahrtrichtung T…., auf der die Höchstgeschwindigkeit durch Zeichen 274 auf 100 km/h beschränkt ist, mit (nach Toleranzabzug) 167 km/h gemessen. Durch Bußgeldbescheid vom 31.07.2003 wurde ihm die Regelgeldbuße von 345 € sowie das Regelfahrverbot von zwei Monaten auferlegt.
Nach anfänglichem Bestreiten seiner Fahrereigenschaft hat der Betroffene angesichts des in der Hauptverhandlung abgespielten Videos den Verstoß zugegeben und lediglich noch um Reduzierung des Fahrverbots angetragen.

Das Amtsgericht hat unter Verdoppelung der Geldbuße das Regelfahrverbot halbiert und dies wie folgt begründet:
„Das Gericht hält es für vertretbar, im Hinblick auf die gravierenden Folgen eines zweimonatigen Fahrverbots, das nach dem Bußgeldkatalog vorliegend zu verhängen wäre, das Fahrverbot bei gleichzeitiger Verdoppelung der Geldbuße um einen Monat zu reduzieren. Das Gericht ist davon überzeugt, dass auch diese Maßnahme geeignet ist, den Betroffenen künftig dazu anzuhalten, die geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen zu beachten.

„Hiergegen richtet sich die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft.

II.
Das Rechtsmittel hat Erfolg.

Dass mit der vorzitierten Begründung, die frei ist von jedweder fallbezogenen Tatsachenfeststellung und rechtlichen Erwägung, vom Regelfahrverbot nicht abgewichen werden kann, liegt auf der Hand. Wie die beschwerdeführende […]


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