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EU-Fahrerlaubnis (polnische) – Gebrauchsuntersagung

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Verwaltungsgericht Münster
Az.: 10 L 361/06
Beschluss vom 26.06.2006

Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

Gründe:
I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen die Aberkennung des Rechts, von ihrer polnischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch machen zu dürfen.
Am 10. März 1983 erwarb die Antragstellerin die Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen der damaligen Klasse 3. Das Amtsgericht P. verurteilte die Antragstellerin durch Urteil vom 29. Mai 1985 ( ) wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und unerlaubten Entfernen vom Unfallort zu einer Geldstrafe.
Gleichzeitig entzog es ihr die Fahrerlaubnis und verhängte eine Sperrfrist von acht Monaten. Die dagegen eingelegte Berufung verwarf das Landgericht P. durch Beschluss vom 28. November 1985 ( ).
Nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis am 5. März 1986 entzog das Amtsgericht U. durch Beschluss vom 12. Oktober 1987 ( ) der Antragstellerin vorläufig die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Auf ihre Beschwerde hob das Landgericht N. den Beschluss auf ( ).
Wegen Trunkenheit im Verkehr (Blutalkoholgehalt mindestens 1,81 ‰) verhängte das Amtsgericht P. durch Strafbefehl vom 15. März 1990 ( ) gegenüber der Antragstellerin eine Geldstrafe und entzog ihr gleichzeitig die Fahrerlaubnis. Das Amtsgericht erließ eine Sperrfrist von sieben Monaten.
Im Rahmen ihrer unter dem 8. Oktober 1990 beantragten Neuerteilung einer Fahrerlaubnis kam ein von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde angefordertes medizinisch-psychologisches Gutachten zu dem Ergebnis, dass zu erwarten sei, dass die Antragstellerin auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss fahren werde. Daraufhin hat die Antragstellerin im Jahr 1991 an einem Kurs für alkoholauffällige Kraftfahrer des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) I. e.V. teilgenommen. Durch Verfügung der Stadt P. vom 21. März 1991 wurde der Antragstellerin die Fahrerlaubnis der Klasse 3 wieder erteilt.


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