OLG Karlsruhe
Az.: 14 U 42/08
Urteil vom 06.11.2009
1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Offenburg vom 18. März 2008 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß Ziff. 1 des Urteils geändert und wie folgt neu gefaßt wird:
„1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.410,17 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.02.2006 zu bezahlen.“
2. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
5. Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt Euro 36.956.-.
Gründe:
I.
Die am 20.03.1921 geborene Klägerin macht restliche Ersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, bei dem sie schwer verletzt wurde.
Am 04.10.2002 gegen 17:00 Uhr befuhr der bei der Beklagten haftpflichtversicherte D. G. mit seinem VW Golf die B 33 in G.. Beim Durchfahren einer Rechtskurve innerorts kam er mit einer Geschwindigkeit von etwa 90 km/h auf regennasser Fahrbahn ins Schleudern, geriet auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort frontal mit dem ordnungsgemäß entgegenkommenden Pkw Ford Fiesta, der vom Sohn der Klägerin gesteuert wurde. Die nicht angegurtet auf der Rückbank sitzende Klägerin, ihr angegurteter Sohn und ihr ebenfalls angegurteter Ehemann auf dem Beifahrersitz wurden schwer verletzt, der Ehemann verstarb zwei Stunden nach dem Unfall.
Die bei einer Körpergröße von 158 cm mit 90 kg übergewichtige Klägerin erlitt bei dem Unfall folgende Verletzungen:
– eine drittgradig offene Unterschenkelfraktur dicht oberhalb des Sprunggelenks links,
– am linken Hüftgelenk eine Pfannenbodenfraktur mit Luxation des Hüftkopfes in das Beckeninnere,
– eine Fraktur des linken oberen Schambeinastes,
– eine Rippenserienfraktur rechts,
– jeweils einen kleinen Hämatothorax auf […]