Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

TKV 2003 – Entwurf

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Entwurf einer Telekommunikations-Kundenschutzverordnung
Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (Stand: 30.04.03)

Auf Grund des § 82 des Telekommunikationsgesetzes 2003 vom … (BGBl. I S. …) verordnet die Bundesregierung:
§ 1: Anwendungsbereich
§ 2: Verträge
§ 3: Veröffentlichungspflichten, Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 4: Informationsverpflichtungen
§ 5: Befugnisse der Regulierungsbehörde
§ 6: Haftung
§ 7: Verjährung
§ 8: Entstörungsdienst
§ 9: Netzzugang
§10: Einzelverbindungsnachweis
§11: Kundenvorgabe der Entgelthöhe, Vorauszahlung
§ 12: Rechnungserstellung
§ 13: Nachweis der Entgeltforderungen
§ 14: Entgeltermittlung bei unklarer Forderungshöhe
§15: Sperre, Zahlungsverzug
§16: Schlichtung
§ 17: Inkrafttreten; Außerkrafttreten

§1 Anwendungsbereich
(1) Die Verordnung regelt die besonderen Rechte und Pflichten der Betreiber von Telekommunikationsnetzen oder Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste (Anbieter) und derjenigen, die diese Leistungen vertraglich in Anspruch nehmen oder begehren, selbst jedoch keine öffentlichen Telekommunikationsnetze bereitstellen oder öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienste anbieten (Kunden) und mit denen keine Sondervereinbarungen bestehen.
(2) Vereinbarungen, die zu Ungunsten des Kunden von dieser Verordnung abweichen, sind unwirksam.
(3) Soweit im Folgenden nicht spezielle Regelungen getroffen sind, gelten die §§ 305 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches und die Vorschriften der BGB-Informationsverordnung.
§2 Verträge
(1) Verträge zwischen Anbietern und Kunden im Sinne des § 1 Abs. 1 enthalten mindestens Folgendes:
a) Name und Anschrift des Anbieters,
b) angebotene Dienste und angebotene Dienstqualität einschließlich […]


Auszug aus der Quelle: https://www.ra-kotz.de/tkv2003.htm

Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv