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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrerlaubnisentziehung –  Nichtbeibringung Gutachten bei langjähriger Diabetes mellitus

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Diabetiker verliert Fahrerlaubnis wegen fehlendem Gutachten.
Ein Diabetiker klagte gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis. Nach einem auffälligen Vorfall im Straßenverkehr, bei dem er den Anweisungen der Polizei nicht folgte, sollte er ein fachärztliches Gutachten vorlegen. Dieser Aufforderung kam er trotz Fristverlängerungen nicht nach und ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Das Verwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung und wies die Klage ab. Der Kläger hatte die Auflagen zur regelmäßigen Vorlage von Attesten nicht erfüllt und wurde erneut auffällig im Straßenverkehr. Eine altersbedingte Krankheit oder seine Sehfähigkeit konnten als Gründe für das Fehlverhalten ausgeschlossen werden. Das Gericht befand, dass das Landratsamt in der Entscheidung, ein fachärztliches Gutachten anzufordern, rechtmäßig gehandelt hatte. Der Kläger hatte genügend Zeit, um das Gutachten zu besorgen, hatte aber keine Gründe für die Verzögerung geliefert. Die Klage wurde abgewiesen, der Antrag auf Zulassung der Berufung wird vom Beklagten bestritten.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof – Az.: 11 ZB 22.1446 – Beschluss vom 20.09.2022

I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500,- EUR festgesetzt.
Gründe
I.

Der Kläger wendet sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen A79, A1, AM, B, BE und L.

Der Kläger leidet seit 1985 an einem Diabetes mellitus Typ I und weiteren (Folge-)Erkrankungen. Nach einem durch eine Hypoglykämie verursachten Verkehrsunfall im Mai 2017 verzichtete er auf seine Fahrerlaubnis, soweit sie Kraftfahrzeuge der Gruppe 2 betraf. Gemäß den ihm erteilten Auflagen legte er bis Sommer 2019 in regelmäßigen Abständen Bescheinigungen des ihn behandelnden Arztes vor.

Im April 2021 wurde dem Landratsamt Main-Spessart bekannt, dass eine Zeugin (Polizeibeamtin) am 27. März 2021 eine sehr unsichere und auffällige Fahrweise des Klägers beobachtet und dies bei der Polizei angezeigt hatte. Sein Fahrzeug sei immer wieder mit dem linken Reifen über die Mittellinie der Fahrspur (Bundesstraße) gekommen und habe ständig geschlingert. Der Kläger habe aus nicht nachvollziehbaren Gründen von 80 km/h auf 120 km/h beschleunigt und wieder auf 80 km/h gebremst. Bei der unmittelbar anschließenden Verkehrskontrolle durch die Zeugin habe er einen verwirrten Eindruck gemacht, den Grund der Kontrolle nicht nachvollziehen können und sich we[…]


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