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Körperschaftssteuer – Folgen des Sponsorings bei einer gemeinnützigen Körperschaft

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Finanzgericht München
Az.: 7 K 4052/03
Urteil vom 10.07.2006

In der Streitsache wegen Körperschaftsteuer 1998 bis 2001 gesonderter Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer zum 31.12.2001 Gewerbesteuermessbetrag 1998 bis 2001 gesonderter Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2001
Umsatzsteuer 1998 bis 2001 hat das Finanzgericht München, 7. Senat, aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15. Mai 2006 für Recht erkannt:
1. Auf die Klage werden die angefochtenen Bescheide mit der Maßgabe geändert, dass die an den Kläger im Rahmen des Partnerschaftsvertrages mit der Xxxxxx geflossenen Beträge ertragsteuerlich den Einnahmen aus Vermögensverwaltung zugeordnet und umsatzsteuerlich dem ermäßigten Steuersatz unterworfen werden.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
4. Die Revision wird zugelassen.

Gründe:
I.
Der Kläger ist ein eingetragener Verein; nach § 2 der Satzung dient der Kläger dem Zweck, die Schützenvereine und -gesellschaften in xxxx unter Wahrung ihrer Selbständigkeit zusammen zu schließen und dadurch die gemeinsamen Interessen der bayerischen Sportschützen wirkungsvoll zu wahren, zu fördern und zu vertreten. Der Kläger ist wegen Förderung des Sports als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaft anerkannt.
Im Zeitraum von November 2001 bis Oktober 2002 führte der Beklagte (das Finanzamt) bei dem Kläger eine Betriebsprüfung für den Prüfungszeitraum 1998 bis 2000 durch. Hierbei traf der Prüfer u. a. die folgenden Feststellungen:
Unter dem 7. Dezember / 9. Dezember 1998 schloss der Kläger mit Wirkung ab 1. Januar 1999 einen Partnerschaftsvertrag mit der xxxx. Ziel der Partnerschaft war es, die Gemeinschaft der xxxx Sportschützen bei der Erfüllung ihrer gemeinnützigen Aufgaben zu unterstützen.
Nach § 2 des Partnerschaftsvertrages verpflichtete sich die xxxx unter anderem folgende Maßnahmen und Veranstaltungen des Klägers zu fördern: Ausgestaltung des Bayerischen Schützentages, der Bayerischen Meisterschaft sowie der Beteiligung am jährlichen Oktoberfest; Unterstützung bei der H[…]


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