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Rechtsanwälte Kotz GbR

Reisevertrag: Wer ist der Reiseveranstalter? Darlehensvertrag bzgl. des Reisepreises

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Amtsgericht Coburg
Az.: 15 C 11/01
Verkündet am 14.05.2001
Berufungsurteil des LG Coburg

In dem Rechtsstreit wegen Forderung erkennt das Amtsgericht Coburg durch Richter am Amtsgericht Müller aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 14.5.2001 für Recht:
1.) Die Klage wird abgewiesen.
2.) Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von DM 1.000,– abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

TATBESTAND
Der Kläger begehrt von den Beklagten Rückzahlung einer Darlehensforderung. Der Kläger betreibt ein Reisebüro. Dieses haben die Beklagten am 24.07.2000 gegen 18:00 Uhr aufgesucht und ließen sich verschiedene Reisekataloge vorlegen, da sie für die Zeit vom 30.07.2000 bis 13.08.2000 eine Urlaubsreise in die Türkei buchen wollten. Der Kläger bot den Beklagten eine Flugreise von Hannover nach Antalya und zurück mit einem All-inclusive-Aufenthalt im 3-Sterne-Hotel zu einem Gesamtpreis von DM 3.831,– an. Hierzu legte der Kläger den Prospekt des Hotels den Beklagten vor. Auf die Anlage B l wird Bezug genommen. Sodann wurde die klägerseits als Anlage K l vorgelegte Reiseanmeldung mit den Personalien und Geburtsdaten der drei Reiseteilnehmer ausgefüllt. Als Reisedatum war der 01.08.2000 und als Rückreisedatum der 15.08.2000 eingetragen. Eine Unterschrift unter dieser Reiseanmeldung, in welcher oben rechts in großen Lettern Reisebestätigung / Rechnung unter dem Datum des 24.07.2000 Beklagten und der 13-jährige Sohn als Reiseteilnehmer für eine Reise vom 30.07.2000 bis 13.08.2000 aufgeführt sind. Tatsächlich haben die Beklagten diese Reise durchgeführt und den Reisepreis bisher nicht entrichtet.
Der Kläger trägt vor, die Beklagten hätten ihn gebeten, für sie und den minderjährigen Sohn eine Reiseanmeldung vom 01.08.2000 bis 15.08.2000 in die Türkei vorzunehmen. Die Beklagten hätten den Kläger gebeten, für den Reisepreis in Höhe von DM 3.831,– an die Firma H Erfüllung deren Rechnung vom 24.07.2000 zu überweisen und die Beklagten hätten zugesagt, ihrerseit[…]


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