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Fluggepäckverlust: Haftungshöchstsumme und Verschulden

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Oberlandesgericht Köln
Az.: 22 U 137/04
Urteil vom 11.01.2005
Vorinstanz: Amtsgericht Köln, Az.: 15 O 724/03

Das OLG Köln hat auf die mündliche Verhandlung vom XX für Recht erkannt:
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 4.3.2004 – 15
O 724/03 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Die in zweiter Instanz durch die Streithilfe verursachten Kosten werden der Streithelferin der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe:
A.
Dem Ehemann der Klägerin kam am 30.11.2000 auf einer Flugreise mit der niederländischen Fluggesellschaft L., der Streithelferin der Klägerin, von Teheran über Amsterdam nach Köln ein Koffer abhanden, in dem sich zahlreiche Wertgegenstände befunden haben sollen. Er beauftragte den beklagten Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen gegenüber der Fluggesellschaft. Dessen Bemühungen, die sich bis in den Herbst 2002 hinzogen, führten zu einer Zahlung von 1.070,00 DM (547,08 EUR) an den Beklagten. Dies ist die in Art. 22 Abs. 2 a des Warschauer Abkommens (W.A.) vorgesehene Haftungshöchstsumme nach dem Gewicht des abhanden gekommenen Gepäckstücks.
Die Klägerin nimmt den Beklagten aus abgetretenem Recht ihres Ehemannes auf Schadensersatz in Anspruch, weil der Beklagte es versäumt habe, rechtzeitig vor Ablauf der zweijährigen Ausschlussfrist des Art. 29 W.A. weitergehende Ansprüche auf vollen Wertersatz gegen die Fluggesellschaft geltend zu machen.
Die Klägerin behauptet, in dem Koffer hätten sich Gegenstände im Wert von 14.098,87 EUR befunden. Ihr Ehemann habe das Bordpersonal auf den hohen Wert des Koffers hingewiesen. Sein Wunsch, den Koffer als Handgepäck mit ins Flugzeug zu nehmen, sei von dem Flugkapitän und der Chefstewardess abschlägig beschieden worden. Die Chefstewardess habe stattdessen auf die Aufgabe des Koffers als Fluggepäck verwiesen und zugleich zugesichert, dass der Ehemann der Klägerin den Koffer unbeschadet zurückbekommen werde.
Mit dem angefochtenen Urteil hat das Landgericht de[…]


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