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Rechtsanwälte Kotz GbR

Schnarchgeräusche aus Nachbarwohnung – Mietmangel?

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AG Bonn
Az: 6 C 598/08
Urteil vom 25.03.2010

Bei einer modernisierten Altbauwohnung mit Holzdecken müssen Schnarchgeräusche aus der Nachbarwohnung in Kauf genommen werden, diese stellen keinen Mietmangel dar.
Das Versäumnisurteil vom 16.4.2009 bleibt aufrecht erhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Tatbestand
Die Parteien sind ehemalige Mietvertragsparteien, die Kläger als Mieter, die Beklagte als Vermieterin. Unter dem 19.4.2008 mieteten die Kläger im Hause …..Straße …, …… die Wohnung im 2. OG hinten von der Beklagten zu einem monatlichen Mietzins in Höhe von 932,00 € zum 1.7.2008 an. Die streitgegenständliche Wohnung wurde bei ….. im Internet beworben u.a. mit “ Top renovierte Wohnung im Gründerzeithaus“, „Objektzustand modernisiert“ und „in ruhiger Lage“.
Mit anwaltlichem Schreiben vom 7.7.2008 rügten die Kläger gegenüber der Beklagten eine fehlerhafte Schallisolierung der Wohnung und machten eine Minderung der Miete in Höhe von 30 % geltend. Mit anwaltlichem Schreiben vom 29.7.2008 erklärten die Kläger die fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung und sprachen zudem vorsorglich die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung aus und kündigten an, die Wohnung zum 31.8.2008 zu verlassen. Wegen der weiteren Einzelheiten der Erklärung vom 29.7.2008 wird auf die in der Akte befindliche Kopie der Erklärung vom 29.7.2008, Bl. d.A. verwiesen. Während der Dauer Mietverhältnisses minderten die Klägerin die Miete. Die Wohnung wurde unter dem 30.8.2008 von den Klägern an die Beklagte zurückgegeben, ohne dass hinsichtlich des Zustandes von der Beklagten Einwendungen erhoben wurden.
Die Kläger behaupten, dass sie bei dem ersten Telefonat mit der von der Beklagten beauftragten Maklerin auf[…]


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