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Rechtsanwälte Kotz GbR

Anspruch auf Zahnimplantatbehandlung nach Unfall?

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OBERLANDESGERICHT HAMM
Az.: 27 U 151/00
Verkündet am 27. März 2001
Vorinstanz: LG Münster – Az.: 12 O 42/00

In dem Rechtsstreit hat der 27. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm auf die mündliche Verhandlung vom 8. März 2001 für Recht erkannt:
Auf die Berufung des Beklagten wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels – das am 21. Juni 2000 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster bezüglich der Hauptsacheentscheidung zur Höhe des Anspruchs, soweit der Beklagte zur Zahlung materiellen Schadensersatzes von 29.251,31 DM für eine Zahnimplantatbehandlung und zur Zahlung immateriellen Schadensersatzes von 7:500,- DM verurteilt worden ist, sowie bezüglich der Kostenentscheidung aufgehoben.
Zur Entscheidung über die Höhe dieser Ansprüche wird der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen, das auch über die Kosten der Berufungsinstanz zu entscheiden haben wird.
Bezüglich der übrigen materiellen Schadensersatzforderungen wird das angefochten Urteil abgeändert und neu gefasst.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.036,42 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 24.11.1999 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte der Klägerin alle künftigen materiellen und immateriellen Schäden aufgrund des Unfalls vom 18.10.1999 zu ersetzen hat, soweit die Ansprüche nicht auf einen Sozialversicherungsträger übergegangen sind.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer beider Parteien beträgt weniger als 60.000,- DM.

Tatbestand
Die Klägerin nimmt den Beklagten, ihren Nachbarn, auf vollen materiellen und immateriellen Schadensersatz sowie Feststellung der künftigen Ersatzpflicht aus einem Unfall vom 18.10.1999 gegen 22.00 Uhr in Anspruch, bei dem sie vor ihrem Haus zu Fall kam, mit ihrem Kinn auf die Straße aufschlug und erhebliche Kieferverletzungen und multiple Zahnschäden erlitt.
Die Klägerin hat behauptet, sie sei zum Unfallzeitpunkt, als sie ihre Mülltonne an die Straße habe stellen wollen, plötzlich vom nicht angeleinten Schäferhund des Beklagten, den sie zuvor nic[…]


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