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Rechtsanwälte Kotz GbR

Hyperlinks – Zu eigen machen des Inhalts

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LG Braunschweig
Az: 9 O 1956/11 (278)
Urteil vom 05.10.2011

I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

II. Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Verfahrens.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV. Der Streitwert wird auf 20.000,00 € festgesetzt.
Tatbestand
Der Verfügungskläger (im Folgenden: Kläger) begehrt von der Verfügungsbeklagten (im Folgenden: Beklagte) die Unterlassung der Veröffentlichung eines Hyperlinks im Rahmen eines Onlineartikels über den E-Mails des Klägers auf einer Internetdomain aufgerufen werden können.

Der Kläger ist Mitglied des Vereines Burschenschaft xxx. Er hat über seine Internetadresse xxx.de nachfolgende E-Mail Korrespondenz mit drei verschiedenen Mitgliedern anderer Vereine geführt, welche ebenfalls dem Verband xxx angehören.

Betreff: WG: nach dem BT ist vor dem BT…

Von: „xxx

An: „xxx

Kopie: „xxx

Datum: 21.06.2011 11:40

Hallo xxx,

anbei mail, die an die xxx ging, zu Deiner Info. Diskutiert die Punkte ruhig mal bei Euch auf dem Haus (ggf. zusammen mit dem Lokalpatrioten xxx), aber schaut, dass die Gedanken nicht zu unseren Liberalinskis im Verband kommen.

HD!

Z!

xxx,

kannst die Punkte ja auch mal vorsichtig bei Euch ansprechen.

Betreff: nach dem BT ist vor dem BT…

Von: „xxx

An: „xxx

Datum: 20.06.2011 16:30

Hallo xxx,

wenn offenbar „divide et impere“ nicht funktioniert, wie es die BG an diesem BT probiert hat (übrigens unter Verzicht aller persönlichen Angriffe auf Wettbewerbskandidaten), sollten wir uns nun unter der Strategie (… übernehmen wir halt den Laden…) auf den kommen BT vorbereiten.

1.) kurze Analyse, was wir diesmal falsch gemacht haben. (z.B. Rachegelüste sind bei knappen Mehrheiten der Zielerreichung meist abträglich; Zielfocusierung nicht konsequent genug, Akzeptanz der asymetrischen Diskussionsführung, Verzicht auf Polemik, starke (aber eben nicht zielführende) inhaltebezogene Argumentation, Angst vor Konsequenzen (Bruch der DB!), Einschüchten lassen vor der öffentlichen Meinung, nachgeben bei Erpressungsversuchen, etc.)

2.) Erstellen einer monatsgenauen „Roadmap“ bis zum komme[…]


Auszug aus der Quelle: https://www.ra-kotz.de/links.htm

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