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Änderung des Erziehungsgeldgesetzes – (BGBl. I 2000, S. 1426 ff.):

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Verfasser:  Dr. Christian Gerd Kotz

Das dritte Gesetz zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes, das am 26.10.2000 verkündet wurde (BGBl. I 2000 S. 1426 ff.) und am 01.01.2001 in Kraft tritt, sieht folgende Änderungen vor:
§         Der Zeitraum, in dem Erziehungsgeld gezahlt wird, wird auf 24 Monate erhöht (§ 4 Abs.1)

§         Das monatliche Erziehungsgeld beträgt bei einer beantragten Zahlung für längstens 12 Monate – 900 DM

§         Das monatliche Erziehungsgeld beträgt bei einer beantragten Zahlung für längstens 24 Monate – 600 DM

§         Die Einkommensgrenzen sowie die Kinderzuschläge für jedes weitere Kind wurden erhöht (§ 5)

§         Die unschädliche wöchentliche Arbeitszeit wurde auf 30 Stunden erhöht (§ 2 Abs.1)[…]


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