Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Düsseldorfer Tabelle 2001

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Einführung zur Düsseldorfer Tabelle
An dieser Stelle präsentieren wir Ihnen die Düsseldorfer Tabelle mit Stand vom 01.07.2001. Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier! Eine Übersicht über die verschiedenen Fassungen der Düsseldorfer Tabelle bietet diese Seite.
Zum 01.07.2001 gibt es zwei wichtige Änderungen im Familienrecht. Zum einen werden die Regelbeträge für Kindesunterhalt angehoben. Zum anderen wird die Düsseldorfer Tabelle mit Wirkung zum 01.07.2001 neu gefasst (die Erhöhung der Regelbeträge macht eine Neufassung der Düsseldorfer Tabelle notwendig!). Nun zu den Änderungen im Einzelnen:

1. Erhöhung der Regelbeträge für Kindesunterhalt:
a. Durch die „Zweite Verordnung zur Änderung der Regelbetrag-Verordnung“ vom 08.05.2001 wird der Mindestunterhalt, den ein unterhaltspflichtiger Elternteil für sein minderjähriges Kind zahlen muss, an die allgemeinen Lebenshaltungskosten angeglichen.
b. Auf der Grundlage dieser Regelbeträge weist die Düsseldorfer Tabelle abhängig von den Einkommensverhältnissen des Unterhaltsverpflichteten die Unterhaltsrichtsätze aus. Dabei ist derjenige Unterhaltsbetrag, der nach der Düsseldorfer Tabelle bei einem Einkommen bis zu 2.550 DM gezahlt werden muss, identisch mit dem Regelbetrag.
c. Bei einem monatlichen Nettoeinkommen bis zu 2.550 DM muss nun in der ersten Altersstufe (0-5 Jahre) in den alten Bundesländern 366 DM an Unterhalt gezahlt werden(Zuwachs von 11 DM). In den neuen Bundesländern muss bei einem monatlichen Nettoeinkommen bis zu 1.950 DM in der ersten Altersstufe (0-5 Jahre) 340 DM an Unterhalt gezahlt werden (Zuwachs von 16 DM).

2. Die „neue“ Düsseldorfer Tabelle gültig ab dem 01.07.2001:
Die Familiensenate des Oberlandesgerichts haben am 15.05.2001 die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle in DM und ab dem 01.01.2002 in Euro bekannt gegeben.
a. Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgespräc[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv