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Werkvertrag – Nachbesserung und Minderwert

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 Oberlandesgericht Celle
Az: 14 U 52/11
Urteil vom 02.11.2011

In dem Rechtsstreit hat der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle auf die mündliche Verhandlung vom 20. September 2011 für Recht erkannt:
Auf die Berufung der Klägerin zu 2 wird das Urteil der Einzelrichterin der 19. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 14. Februar 2011 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt,
1. an die Klägerin zu 2 13.500,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. März 2010 zu zahlen;
2. an die Klägerin zu 2 5,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3. März 2007 zu zahlen;
3. an die Klägerinnen zu 1 und 2 als Gesamtgläubigerinnen 3.629,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3. März 2007 zu zahlen;
4. an die Klägerinnen zu 1 und 2 jeweils 1.212,30 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. März 2010 zu zahlen;
5. die Grundbucheintragung der beiden in dem Grundbuch des Amtsgerichts Neustadt a. Rbge. eingetragenen Grundstücke der Gemarkung Mayenfeld, Blatt …, Flur …, Flurstück Nr. …, sowie Blatt Flur … 1, Flurstück Nr. … an die Klägerin zu 2 sowie Herrn … zu je hälftigem Miteigentum zu bewilligen;
6. die Klägerin zu 1 gegenüber ihren Prozessbevollmächtigten, den Rechtsanwälten …, wegen der vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 596,90 EUR freizustellen;
7. die Klägerin zu 2 gegenüber ihren Prozessbevollmächtigten, den Rechtsanwälten …, wegen der vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.023,60 EUR freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Klägerin zu 2, die Berufung der Klägerin zu 1 sowie die Berufung der Beklagten werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden wie folgt verteilt:
Von den Gerichtskosten einschließlich der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens sowie den außergerichtlichen […]


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