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Eigenbedarfskündigung ohne konkreten Nutzungswillen – Schadensersatzpflicht

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Eigenbedarfskündigung: Vermieter zu Schadensersatz verurteilt
In einem kürzlich ergangenen Urteil des Amtsgerichts Köln (Az.: 203 C 200/20) wurden die Beklagten als Vermieter zur Zahlung von Schadensersatz an die gekündigte Mieterin verurteilt. Die Klägerin hatte erfolgreich argumentiert, dass der behauptete Eigenbedarf der Vermieter nicht bestand.

Direkt zum Urteil: Az.: 203 C 200/20 springen.

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Umstrittener Eigenbedarf
Die Vermieter hatten das Mietverhältnis wegen angeblichen Eigenbedarfs für ihren Enkel gekündigt. Die Mieterin zog aus und entdeckte später, dass die Wohnung online zur Miete angeboten wurde. Sie warf den Vermietern vor, den Eigenbedarf nur vorgeschoben zu haben.
Schadensersatzforderungen
Die Klägerin forderte Schadensersatz für Umzugs- und Renovierungskosten, doppelt gezahlte Miete und die erhöhte Miete ihrer neuen Wohnung. Das Gericht gab der Klägerin Recht und verurteilte die Vermieter zur Zahlung von 5.200,02 EUR nebst Zinsen.

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Das vorliegende Urteil
AG Köln – Az.: 203 C 200/20 – Urteil vom 08.02.2022

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 5.200,02 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.01.2021 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Parteien waren durch ein Wohnraummietverhältnis über eine Wohnung in Köln miteinander verbunden. Die Klägerin war Mieterin, die Beklagten gemeinsam Vermieter. Die Wohnung verfügte über eine Wohnfläche von 57 m2. Zuletzt schuldete die Klägerin eine Grundmiete von 9,21 EUR pro Quadratmeter.

Die Beklagten kündigten das Mietverhältnis durch anwaltliches Schreiben vom 27.07.2018 (Anl. K1, Bl. 7 ff. GA) aufgrund von Eigenbedarfs zum 30.04.2019. In der Kündigungserklärung, auf die wegen der weiteren Einzelheiten Bezug genommen wird, führten sie aus, dass sie die W[…]


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