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Betonsteine: Ausbleichen ein Mangel?

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Oberlandesgericht Köln
Az.: 3 U 21/01
Verkündet am 23.10.2001
Vorinstanz: LG Aachen  – Az.: 8 O 461/00

In dem Rechtsstreit hat der 3 Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln auf die mündliche Verhandlung vom 18. September 2001 f ü r R e c h t  e r k a n n t:

Auf die Berufung der Kläger wird das am 30. Januar 2001 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 8 O 461/00 – abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 17.458,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 25.03.2000 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch die Nebenintervention verursachten Kosten, die der Streithelferin zur Last fallen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.

 
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e:
Die in formeller Hinsicht nicht zu beanstandende Berufung der Kläger hat in der Sache Erfolg.

Die Kläger können von der Beklagten gemäß § 633 Abs. 3 BGB einen Vorschuss in Höhe von 17.458,00 DM für die von ihnen im Wege der Ersatzvornahme vorgesehene Neuverlegung des Pflasters und der Palisaden auf ihrem Hausgrundstück beanspruchen.

Entgegen der Auffassung des Landgerichts stellt das Ausbleichen der von der Beklagten verlegten Betonsteine einen Fehler im Sinne von § 633 Abs. 1 BGB dar. Der Farbton „Anthrazit“ ist zwischen den Parteien vertraglich vereinbart worden. Es kann offen bleiben, ob es sich insofern nur um eine Leistungsbeschreibung oder um eine zugesicherte Eigenschaft handelt; denn ein Mangel liegt auf jeden Fall vor, wenn Betonsteine derart schnell ausbleichen, wie dies hier geschehen ist (vgl. OLG Köln, NJW-RR 93, 593). Wie sich aus den von dem Sachverständigen L. gefertigten Fotos ergibt (Bl. 33 ff. der Beiakte 44 H 14/99 AG Düren), sind die Steine hellgrau geworden. Demgegenüber waren sie ausweislich des von den Klägern vorgelegten Lichtbilds (Hülle Bl. 167 d. A.) im Winter nach der Verlegung noch dunkelgrau und bildeten den von den Klägern gewünschten Kontrast zu den hellen Klinkern des Hauses. Unstreitig hat die Beklagte bereits 1997 einen Nachbesserungsversuch durch Überstreichen mit anthrazitfarbiger Spezialfarbe vorgenommen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Steine schon in den ersten 2 Jahren nach der Verlegung hellgrau[…]


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