Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Haftung aus widerrufener und sodann ergänzter Blankobürgschaft für später aufgenommene Kredite

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

BGH
Az.: IX ZR 36/98
Urteil vom 16.12.1999

Leitsätze:
1. Eine zunächst widerrufene und später ergänzte Blankobürgschaft, ist für später aufgenommene Kredite wirksam. Sie entspricht den Formvorschriften für eine Bürgschafterklärung.
2. Eine Bürgschaft, die ein Handlungsbevollmächtigter für „seine“ GmbH übernommen hat, ist nicht allein, deswegen sittenwidrig, weil diese ihn ungewöhnlich stark belastet.

Sachverhalt:
Die klagende Bank nimmt den Bekl. als Bürgen in Anspruch. Im Dezember 1991 fanden zwischen der Kl. und der N-GmbH Verhandlungen über einen Kredit i. H. v. DM 100.000 statt. Diese wurden vom Bekl. als Handlungsbevollmächtigtem geführt. Während der Verhandlungen übergab der Bekl. der Kl. eine von ihm unterschriebene formularmäßige Blankobürgschaft. Die Verhandlungen über die Kreditvergabe scheiterten jedoch und der Bekl. widerrief seine Blankobürgschaft. Nach weiteren Verhandlungen kam es schließlich doch zur Gewährung eines Kredits, sogar i. H. v. DM 270.000. Die Kl. legt zur Begründung ihres Anspruchs ein vom Bekl. unterschriebenes Formular über eine unbegrenzte, selbstschuldnerische Bürgschaft zur Sicherung aller bestehenden und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung zwischen der Kl. und der N-GmbH vor. Das Formular enthält maschinenschriftliche Einfügungen über die N-GmbH als Hauptschuldnerin und den Bekl. als Bürgen sowie den handschriftlichen Zusatz „München, den 20.10. 1992″.[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv