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Rechtsanwälte Kotz GbR

Wildschadensverfahren – gravierende Verfahrensmangel

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AG Daun, Az.: 3a C 353/13

Urteil vom 19.03.2014

1. Unter Aufhebung des Vorbescheides der Verbandsgemeindeverwaltung … vom 15.08.2013, Az.: … wird festgestellt, dass dem Beklagten der im vorgenannten Bescheid festgestellte Wildschadensersatzanspruch in Höhe von 3.050,– EUR nicht zusteht.

2. Unter Aufhebung des Vorbescheides der Verbandsgemeindeverwaltung … vom 15.08.2013, Az.: … werden dem Beklagten die Kosten des Feststellungsverfahrens in Höhe von 282,60 EUR auferlegt.

3. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand
Symbolfoto: wrzesientomekk/bigstock

Der Kläger beantragt die Aufhebung eines Vorbescheides in einem Wildschadensverfahren. Der Kläger ist Alleinjagdpächter des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes … . Im Jagdpachtvertrag ist geregelt, dass der Pächter für den Inhalt des in seinem Jagdbezirks entstehenden Wildschaden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Ersatz zu leisten hat.

Der Beklagte meldete Wildschäden auf Grundstücken Gemarkung … an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung …X leitete daraufhin ein entsprechendes Wildschadensvorverfahren ein. Am 25.07.2013 fand ein Termin vor Ort statt, zu dem der Kläger, der Beklagte, dessen Neffe sowie der Wildschadensschätzer … erschienen waren. Eine Wildschadenschätzung fand vor Ort nicht statt. Eine einvernehmliche Regelung kam nicht zustande. Dem Vorbescheid vom 15.08.2013 wurde eine Schätzung durch den amtlichen Wildschadensschätzer vom 06.08.2013 zu Grunde gelegt. Zu diesem Termin war der Kläger nicht geladen worden.

Der Kläger trägt vor: Die nicht erfolgte Ladung zum Termin 06.08.2013 stelle einen solch eklatanten Verfahrensfehler dar, dass der Vorbescheid insgesamt rechtswidrig sei.

Der Kläger beantragt, wie erkannt.

Der Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.

Der […]


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