1. EC-Kartenmissbrauch:
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten nehmen die EC-Karten-Diebstähle zu. Welche Rechte hat der Karteninhaber, wenn die gestohlene EC-Karte missbräuchlich verwendet wird?
Hinsichtlich der Haftung des Karteninhabers muss man zwischen einer Verwendung der EC-Karte an einem Geldautomaten mittels PIN-Nummer und einer Verwendung der EC-Karte am Bankschalter unterscheiden.
a. EC-Kartenverwendung am Geldautomat mit PIN-Nummer:
Wird mit der Karte nach dem Diebstahl mit der persönlichen Geheimzahl (PIN) an einem Geldautomaten Bargeld abgehoben, spricht grundsätzlich der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß der Karteninhaber die PIN auf der EC-Karte notiert oder gemeinsam mit dieser verwahrt hat. Die Möglichkeit eines Ausspähens der persönlichen Geheimzahl kommt als andere Ursache nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn die EC-Karte in einem zeitlichen Zusammenhang mit der Eingabe der PIN durch den Karteninhaber an einem Geldausgabeautomaten oder einem POS-Terminal entwendet worden ist. Das die PIN von den Dieben ausgelesen worden ist, hält der Bundesgerichtshof aufgrund der Verschlüsselung für unwahrscheinlich. Kann der Karteninhaber ein Ausspähen der PIN nicht beweisen, haftet er für die missbräuchliche Verwendung seiner EC-Karte und den entstandenen Schaden (vgl. BGH, Urteil vom 05.10.2004, Az.: XI ZR 210/03).
b. EC-Kartenverwendung am Bankschalter:
Wird die gestohlene EC-Karte jedoch für unberechtigte Abhebungen an einem Bankkassenschalter verwendet, haftet in der Regel die Bank für den entstandenen Schaden. Die Bank kann sich durch eine Legitimationsprüfung (Abgleich der Unterschrift mit der hinterlegten Unterschrift, Überprüfung des Aussehens anhand des Personalausweises etc.) des Bankmitarbeiters vergewissern, dass der Kontoinhaber oder ein anderer Berechtigter die Abhebung tätigt. Kommen die Bankmitarbeiter dieser Verpflichtung nicht ordnungsgemäß nach, so haftet die Bank für den entstandenen Schaden (vgl. LB Bonn, Az.: 3 O 126/05). Wird bei einer Schalterabhebung das vollständige Kontoguthaben ausgezahlt und gerät das Konto hierdurch ins Soll, so ist der jeweilige Bankmitarbeiter verpflichtet, sich einen Identitätsnachweis des Zahlungsempfängers zeigen zu lassen (AG Frankfurt a.M., Urteil vom 26.05.2009, Az.: 30 C 2223/08[…]
Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de Wird ein Mietvertragsverhältnis beendet, so besteht für einen Mieter die Verpflichtung zur Rückgabe des Mietobjekts an den Vermieter. Diese Rückgabe hat in geräumter Form zu erfolgen. Es kommt jedoch nicht selten vor, dass ein Mieter seinen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter nach der Beendigung des Mietvertragsverhältnisses nicht oder nur sehr ungenügend […]