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Verkehrsunfall – Geschwindigkeitsüberschreitung und Rotlichtverstoß

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Oberlandesgericht Frankfurt/Main
Az: 22 U 67/09
Urteil vom 05.04.2011

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 3. März 2009 abgeändert.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.988,02 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9. August 2008, sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 316,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9. August 2008 an den Klägervertreter zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 45 %, die Beklagten als Gesamtschuldner 55 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien können die Zwangsvollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Der Gegenstandswert der Berufungsinstanz wird auf 5.373,57 € festgesetzt.

Gründe
I.
Die Parteien streiten über den Hergang des Verkehrsunfalls vom … 2008, der sich auf der Kreuzung der ………..abgespielt hat. Hinsichtlich des Sachverhalts wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen. Mit diesem hat das Landgericht die Klage abgewiesen und ausgeführt, dass der Unfall im Kreuzungsbereich allein vom Kläger verursacht und verschuldet worden sei. Diese habe bei dem Abbiegevorgang nach links die Vorfahrt des Beklagten zu 1) nicht beachtet. Der Kläger könne sich weder auf eine überhöhte Geschwindigkeit des Beklagten zu 1) noch auf einen Rotlichtverstoß berufen. Der Beklagte zu 1) habe an der Unfallstelle mit 50 km/h fahren können. Es sei außerdem unerheblich, ob der Beklagte zu 1) bei Rot in den Kreuzungsbereich eingefahren sei. Zum einen bestehe die Wartepflicht des Linksabbiegers gegenüber den entgegenkommenden Fahrzeugen grundsätzlich auch dann, wenn diese verbotswidrig noch bei Rot in den Kreuzungsbereich e[…]


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