Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Unfallwagen dürfen grundsätzlich ohne Rückfrage bei der Versicherung verkauft werden!

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

LG Köln
Az.: 19 S 166/02
Urteil vom 15.01.2003

Leitsatz (vom Verfasser nicht amtlich!): Ein Geschädigter ist bei einem unverschuldeten Unfall nicht gezwungen, bei der Haftpflichtversicherung des Schädigers ein Restwertgebot einzuholen, bevor er sein Fahrzeug verkauft. Wenn er ein Sachverständigengutachten zur Schadenshöhe eingeholt hat, darf er den ermittelten Restwert zu Grunde legen und das Fahrzeug zu diesem Preis verkaufen.

Sachverhalt: Der Beklagte war unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden. Hierbei wurde sein Fahrzeug erheblich beschädigt. Er holte daraufhin ein Sachverständigengutachten ein, in dem der Restwert des Fahrzeugs festgestellt wurde. Zu dem vom Sachverständigen ermittelten Restwert verkaufte der Beklagte den Wagen. Die Klägerin (Versicherung des Unfallverursachers) war der Auffassung, dass der Restwert zu niedrig geschätzt worden sei. Sie hätte den Wagen zu einem viel höheren Preis verkaufen können. Mit dem Verkauf des Wagens zu dem geringeren Preis habe der Beklagte daher gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen.

Entscheidungsgründe: Das Landgericht wies die Klage der Versicherung ab. Der geschädigte Autofahrer darf den Feststellungen eines Sachverständigen zum Wert seines Wagens vertrauen. Er muss auch nicht mit der Verwertung seines Fahrzeugs warten, bis die gegnerische Versicherung Gelegenheit hatte, vom Inhalt des Gutachtens Kenntnis zu nehmen und gegebenenfalls ein höheres Restwertangebot zu unterbreiten.

 […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv