Zusammenfassung: Kann ein volljähriger Unterhaltsberechtigter, der einen Anspruch auf Auskehr des Kindergeldes gegen den Elternteil hat, gegen den ein Titel über Barunterhalt besteht, den Anspruch ohne Abänderungsverfahren eigenständig geltend machen?
Oberlandesgericht Stuttgart
Az: 17 UF 193/16
Beschluss vom 20.01.2017
Tenor
1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Stuttgart-Bad Cannstatt vom 14.7.2016, Az. 2 F 587/16, dahingehend abgeändert, dass der Antragsgegner verpflichtet wird, an die Antragstellerin 2.076,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.886,00 € seit 1.4.2016 und aus weiteren 190 € seit dem 1.5.2016 zu bezahlen.
2. Im Übrigen werden der Antrag der Antragstellerin und die Beschwerde des Antragsgegners zurückgewiesen.
3. Von den Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen trägt die Antragstellerin 8,4%, der Antragsgegner 91,6%.
4. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.264 € festgesetzt.
5. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Die volljährige Antragstellerin verlangt vom Antragsgegner, ihrem Vater, die Auszahlung von Kindergeld.
Die Antragstellerin studiert zwischenzeitlich im 9. Semester an der Fachhochschule in Aalen. Die Beteiligten haben am 12.11.2013 vor dem Amtsgericht Aalen, Az. 6 F 357/13, einen Vergleich dahingehend geschlossen, dass der Antragsgegner an die Antragstellerin monatlichen Unterhalt i.H.v. 700 € bezahlt. Zu diesem Zeitpunkt bezog die Mutter der Antragstellerin, die mit dem Antragsgegner nicht zusammenlebt, das Kindergeld für die Antragstellerin. Zum 1.5.2015 wurden die Kindergeldzahlungen an die Mutter der Antragstellerin eingestellt, da die Antragstellerin bei dieser nicht mehr wohnte. Auf Hinweis der Antragstellerin beantragte der Antra[…]