OBERLANDESGERICHT DÜSSELDORF
Az: I-3 W 21/04
Beschluss vom: 27.02.2004
In dem Rechtsstreit hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 22.12.2003 am 27. Februar 2004beschlossen:
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Gründe:
I.
Der Antragsteller bestellte bei der Antragsgegnerin mit einem unter dem 18.09.2003 unterzeichneten Formular einen gebrauchten Renault Twingo für 6.090,00 Euro. Zur Finanzierung des Kaufpreises beantragte er über die Antragsgegnerin ein Darlehen bei der G. Bank GmbH in R., welches von dieser bewilligt wurde. Nachdem die Antragsgegnerin die Hauptuntersuchung beim TÜV hatte durchführen lassen, übernahm der Antragsteller das Fahrzeug am 24.09.2003.
Mit Schreiben vom 29.09.2003 rügte der Antragsteller gegenüber der Antragsgegnerin verschiedene Mängel und forderte sie zur Beseitigung auf. Am 02.10.2003 stellte er das Fahrzeug zur Überprüfung beim ADAC vor. Unter Bezugnahme auf den dort erstellten Mängelbericht verlangte er mit Schreiben vom 06.10.2003 die Rückabwicklung des Kaufvertrages, hilfsweise Beseitigung der beim ADAC festgestellten Mängel. Unter dem 07.10.2003 widerrief er den mit der G. Bank GmbH abgeschlossenen Darlehensvertrag. Mit Schreiben vom 10.10.2003 erklärten die Prozessbevollmächtigten des Antragdstellers für diesen den Widerruf des Kaufvertrages und die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Die Antragsgegnerin teilte mit Schreiben vom 14.10.2003 mit, bei den Beanstandungen handele es sich um Bagatellen, aus denen weder Minderungsansprüche noch ein Wandelungsbegehren hergeleitet werden könne.
Der Antragsteller macht geltend, laut ADAC Prüfungsbericht sei das Reserve-Notrad auf der Innenflanke lang aufgeschlitzt, das Abgasverhalten im Leerlauf weise erhöhte O2 Werte auf, an mehreren Teilen seien Lackabsplitterungen, Beschädigungen und kleinere Dellen vorhanden, hinten links sei ein Rostansatz gegeben und der Endschalldämpfer sei geschweißt, dennoch undicht, die Halterung[…]