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LKW-Mietvertrag – Schadensersatz nach Vertragsrücktritt

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Oberlandesgericht Dresden
Az: 5 U 1627/10
Urteil vom 06.09.2011

In dem Rechtsstreit wegen Forderung hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 28.06.2011 für Recht erkannt:
1. Unter teilweiser Aufhebung des Versäumnisurteils vom 05.04.2011 wird die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 20.08.2010 insoweit zurückgewiesen, wie sie verurteilt worden ist, an die Klägerin 2.240 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 20 EUR vom 02.09.2010 bis zum 01.10.2010, aus 390 EUR vom 02.10.2010 bis zum 01.11.2010, aus 760 EUR vom 02.11.2010 bis zum 01.12.2010, aus 1.130 EUR vom 02.12.2010 bis zum 02.04.2011, aus 1.500 EUR vom 03.04.2011 bis zum 01.05.2011, aus 1.870 EUR vom 02.05.2011 bis zum 01.06.2011 und aus 2.240 EUR seit dem 02.06.2011 sowie 411,30 EUR vorgerichtliche Anwaltskosten zu zahlen. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil vom 05.04.2011 aufrechterhalten.
2. Die Klägerin hat vorab die durch die Säumnis im Termin vom 05.04.2011 entstanden Kosten zu tragen. Von den übrigen Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz haben die Klägerin 85 % und die Beklagte 15 % zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe
I. Die Klägerin begehrt nach Kündigung eines Mietvertrages über einen Lkw mit Laufzeit von 36 Monaten im Wege der Teilklage in erster Linie pauschalierten Schadensersatz, wobei sie ihren Anspruch mit der erhaltenen Kaution in Höhe von 2.200 EUR verrechnet.
Ziffer 7 der AGB der Klägerin lautet auszugsweise wie folgt:
„… Ist eine längere Minimum-Mietzeit (Befristung) als ein Monat vereinbart worden und nimmt der Mieter das Transportgerät nicht ab bzw. gibt er es vorzeitig vor Befristungsende zurück, ohne dass der Mieter das Mietverhältnis vorzeitig außerordentlich kündigen konnte, kann der Vermieter auf Erfüllung bestehen oder nach dem Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Scha[…]


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