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Rechtsanwälte Kotz GbR

Kauf eines zuvor geleasten Fahrzeugs – Gewährleistungsansprüche

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Amtsgericht Frankfurt am Main
Az: 30 C 1875/03 – 20
Urteil vom: 16.12.2003

In dem Rechtsstreit hat das Amtsgericht Frankfurt am Main auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 18.11.2003 für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Kostenbetrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Tatbestand:
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Schadensersatz in Anspruch.
Am 16./17.3.2000 schlossen die Parteien einen Leasingvertrag über das Fahrzeug Fiat Punto 60 SX mit dem amtlichen Kennzeichen mit einer Laufzeit von 36 Monaten. Auf den Vertrag nebst Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Bl. 6, 7, 31 d.A.) wird Bezug genommen. Mit Schreiben vom 16.3.2000 bestätigt die Beklagte der Klägerin den Auftrag zur Lieferung des Leasingfahrzeugs. Das Schreiben enthält daneben folgende Erklärung: „Wir bieten Ihnen nach Ablauf der Leasingdauer o.g. Fahrzeug zum Kauf an. Der Kaufpreis beträgt DM 1.844,– zuzüglich Mehrwertsteuer.“ Am 29.3.2000 lieferte die Beklagte den Wagen aus. Mit Schreiben vom 26.3.2003 erklärte die Klägerin der Beklagten, sie nehme das Angebot gemäß Schreiben vom 16.3.2000 an und teilte mit, dass sie den Kaufpreis in Höhe von 1.093,67 Euro an die Beklagte überwiesen habe.
Am 30.3.2003 blieb der Wagen infolge eines Defektes der Zylinderkopfdichtung liegen. Dies teilte die Klägerin der Beklagten am 31.3.2003 mit. Für die Reparatur wendete die Klägerin 784,48 Euro auf. Für einen weiteren von der Beklagten bestrittenen Schaden am Kombiinstrument des Fahrzeugs zahlte die Klägerin nach Reparatur Euro 409,45.
Beide Beträge verlangt die Klägerin mit der vorliegenden Klage von der Beklagten im Wege der Gewährleistung.
Sie ist der Ansicht, aus dem zwischen den Parteien durch das Angebot vom 16.3.2000 und die Annahme vom 26.3.2003 zustande gekommenen Kaufvertrag über das streitgege[…]


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