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HWS Distorsion – Nachweis bei geringer Krafteinwirkung

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Thüringer Oberlandesgericht
Az.: 5 U 229/07
Urteil vom 13.01.2009

1. Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Landgerichts Mühlhausen vom 16.02.2007 abgeändert und die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe
I.
Hinsichtlich des Sachverhaltes wird gemäß § 540 Abs. 1 Ziff. 1 ZPO auf den Tatbestand des mit der Berufung angegriffenen Urteils verwiesen.
Mit Urteil vom 16.02.2007 gab der Erstgericht der Klage in vollem Umfang statt.
Zur Begründung führte das Erstgericht aus, dass aufgrund der von ihm durchgeführten Beweisaufnahme zu seiner Überzeugung feststehe, dass der Kläger die vorgetragenen körperlichen Schäden aufgrund des Verkehrsunfalls erlitten habe.
Die Zeugin K habe ausgesagt, dass sie durchgeschüttelt worden sei und das Auto richtig „geruckelt“ habe. Ferner habe die Zeugin glaubhaft bekundet, dass ihr Ehemann aufgrund des Servicevertrages 2.000,00 Euro monatlich verdient und diese Dienste bis zu seiner Krankschreibung am 12.06.2004 erbracht habe.
Des Weiteren habe der Zeuge Dipl. med. J überzeugend ausgeführt, dass die Symptomatik des Klägers zu dem Verkehrsunfall passe.
Der Zeuge Dr. med. Z habe bekundet, dass er den Kläger am 20.07.2004 und am 10.08.2004 behandelt habe. Dabei seien erhebliche muskuläre Verspannungen im Bereich des Muskulus Trapezius beidseitig und in der Nackenmuskulatur feststellbar gewesen. Der Kläger sei kaum in der Lage gewesen, den Kopf zu bewegen. Am 10.08.2004 sei eine Verbesserung eingetreten.
Des Weiteren habe der Sachverständige auch in seinem schriftlichen Gutachten ausgeführt, dass davon auszugehen sei, dass das Unfallereignis vom 12.06.2004 geeignet gewesen sei, die vom Kläger behaupteten Beschwerden hervorzurufen.
Einer weiteren Beweisaufnahme wie von den Beklagten gefordert, habe es daher nicht bedurft, da das Gericht von den körperlichen Folgen des Klägers aufgrund des Verkehrsunfalls nach der vorliegend[…]


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