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Eine Vorladung zur Vernehmung erfordert überlegtes Handeln

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Was tun wenn man eine Vorladung erhalten hat?
Von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ein Schreiben zu erhalten, in dem Jemand als Zeuge oder Beschuldigter vorgeladen wird, sorgt oftmals für Unsicherheit beim Betroffenen. Doch das ist eigentlich nicht notwendig, denn was diese Vorladung konkret bedeutet, lässt sich schnell feststellen. Maßgeblich dafür ist die Tatsache, ob jemand als Beschuldigter oder einfach nur als Zeuge geladen ist. Für Klarheit im Unterschied des Handlungsspielraumes und der gesetzlichen Vorschriften lohnt es sich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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Grundsätzliche Informationen sind wichtig
Haben Sie eine Vorladung erhalten? Von welcher Behörde? Während Vorladungen durch die Polizei nicht zwangsläufig wahrgenommen werden müssen, sind Vorladungen durch die Staatsanwaltschaft oder durch das Gericht unbedingt Folge zu leisten – Symbolfoto: kzenon / 123RF

Eine Vorladung ist grundsätzlich einfach so formuliert, dass jemand an einem bestimmten Tag und zu einer bestimmten Uhrzeit auf dem genannten Polizeirevier zu erscheinen hat. Dort muss er eine Aussage machen. Weiterer Inhalt ist, dass ein Personalausweis bzw. der Reisepass zwecks Identifizierung mitzunehmen ist. Meist teilt die Polizei auch den Grund der Vorladung mit. Rechtlich gesehen geht es bei einer Vorladung jedoch immer nur um eine unverbindliche Einladung, der nicht unbedingt Folge geleistet werden muss. Auch wenn die Polizei manchmal bewusst durch entsprechende Formulierung den Eindruck erwecken möchte, dass mit Konsequenzen bzw. Nachteilen zu rechnen ist, wenn jemand einer Vorladung nicht folgt.
Unberdingt auf die vorladende Behörde achten
Wer eine Vorladung erhält, sollte genau darauf achten, von wem diese ausgestellt ist. Denn während auf eine polizeiliche nicht reag[…]


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