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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrzeugverkauf – Hinweispflicht auf ausländische Fahrzeugpapiere

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AG Eisenach
Az: 54 C 295/10
Urteil vom 29.09.2011

Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagte 132,41 € nebst 5 % Punkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit 05.07.2010 zu zahlen.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistungen oder Hinterlegung in Höhe von
120 % das aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Tatbestand
Die Klägerin bot auf der Internetplattform ebay im Januar 2010 einen Oldtimer …, Baujahr 1950 Limousine an. Das damals fünfzig Jahre alte Fahrzeug war nach der Ausschreibung in ebay nicht fahrbereit wie von der Klägerin angegeben. Als Kaufpreis wurden 7.605,00 € vereinbart. Für das Fahrzeug gab es nur schwedische Papiere, was im Angebot bei ebay nicht erwähnt wurde.
Der Vertreter der Beklagten mietete sich zur Abholung einen Anhänger zum Preis 52,00 €. Für die Fahrt von Eisenach bis zu dem Standort des Fahrzeuges und zurück entstanden dem Vertreter der Beklagten Benzinkosten in Höhe von 80,41 €.
Am Ort der Abholung des Wagens lehnte der Vertreter der Beklagten die Übernahme des Fahrzeuges ab, da bestimmte Bauteile am Auto gefehlt hätten.
Die Klägerin verkaufte den Oldtimer am 15.02.2010 zum Kaufpreis von 6.400,00 €. Den entgangene Gewinn in Höhe von 1.205,00 €, die Verkaufsprovision für ebay in Höhe von 49,00 € und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren in Höhe von 661,16 € machte die Klägerin der Beklagten gegenüber erfolglos geltend.
Die Klägerin behauptet, die Beklagte sei vor Abschluss des Kaufvertrages telefonisch darauf hingewiesen worden, dass das Fahrzeug nur über schwedische Papiere verfüge. Wesentliche Bauteile hätten an dem Fahrzeug nicht gefehlt. Der Vertreter der Beklagten, Herr …, habe bei der beabsichtigten Abholung des Fahrzeuges geäußert, dass er sich den Wagen besser vorgestellt hätte. Er habe aus diesem Grunde die Übernahme abgelehnt. Der Oldtimer sei seinem Zust[…]


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