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Was ist ein „anderer Straßenteil“ im Sinne der StVO?

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 Zusammenfassung: § 10 StVO sieht vor, dass sich derjenige, der von einem anderen Straßenteil auf die Fahrbahn einfahren will, sich so zu verhalten hat, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Die Frage, was ein „anderer Straßenteil“ im Sinne der Straßenverkehrsordnung ist, beantwortet das OLG Saarbrücken im anliegenden Beschluss.

Oberlandesgericht Saarbrücken
Az: 4 U 21/14
Urteil vom 27.11.2014

Tenor
I. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 31.10.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken (4 O 356/12) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
„1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.651,34 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.07.2012 zu zahlen.
2. Die Beklagten werden weiterhin als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 273,34 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.11.2012 zu zahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.“
II. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin und die Beklagten als Gesamtschuldner jeweils zu 50 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
III. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe
I.
Die Klägerin macht Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 04.05.2012 in S. ereignete und an dem die Klägerin mit ihrem Pkw Nissan (amtl. Kennz: …-…-…) sowie die Beklagte zu 1) mit ihrem Pkw BMW (amtl. Kennz.: …-X-…) beteiligt waren.
Gestützt auf die Lichtbilder (Bl. 5 d. BA des Landesverwaltungsamts Az.: 320003889) hat die Klägerin die Meinung vertreten, dass die Beklagte zu 1) das sich aus der Regel „rechts vor links“ ergebende Vorfahrtsrecht der Klägerin verletzt habe. Die von der Klägerin benutzte Einmündung, die zu den Anwesen N. 1 und 2 führe, sei gewidmet und sei auch straßenmäßig ausgebaut, so dass es sich nicht um eine […]


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