Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Bereitschaftszeiten – Berufskraftfahrer

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Az: 2 Sa 498/09 und 2 Sa 839/09
Urteil vom 04.02.2010

In Sachen hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, 2. Kammer, auf die mündliche Verhandlung vom 3. Dezember 2009 für Recht erkannt:
I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 14.11.2008 – 6 Ca 1050/08 – wird zurückgewiesen.
II. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 14.11.2008 – 6 Ca 1050/08 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise dahin geändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 1.659,79 EUR brutto (eintausendsechshundertneunundfünfzig 79/100) nebst Zinsen hierauf in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.05.2008 zu zahlen und die Klage im Übrigen abgewiesen wird.
III. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 23 % und dem Kläger zu 77 % auferlegt.
IV. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Tatbestand:
Der Kläger, der bei der Beklagten, einem Unternehmen des Speditionsgewerbes, in der Zeit vom 14.02.2003 bis zum 31.03.2008 als Kraftfahrer beschäftigt war, macht mit der vorliegenden Klage Vergütungsdifferenzansprüche geltend; diese beruhen im Wesentlichen darauf, dass der Kläger von einer geschuldeten Wochenarbeitszeit von (nur) 40 Stunden (Beklagte: 48 Stunden) ausgeht und dass er umfangreich Vergütung für Arbeits- und Bereitschaftszeiten begehrt, die über diejenigen hinausgehen, die von dem digitalen Tachograf erfasst und von der Beklagten bezahlt worden sind.

Dem Arbeitsverhältnis liegt der Arbeitsvertrag vom 13. Februar 2003 zugrunde; dort heißt es u.a.:

㤠3 Betriebsordnung, Arbeitszeit-Mehrarbeit

1. …

2. …

3. Für das Fahrpersonal richten sich die Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen, die Ruhezeiten und die Schichtzeit nach den Bestimmungen der VO (EWG) 3820/85. Im Übrigen richtet sich die Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitrechtgesetz.

4. …

5. …

6. …“

Der Kläger war im sog. Werksverkehr eingesetzt, und zwar für die Firma G./D.. Auf den Fahrten waren überwiegend 2, teilweise auch 3 Fahrer im gleichen Lkw eingesetzt, die sich für die teilweise 30-stündigen Fahrten entsprechend abwechselten.

Den Fahrern stand ein „digitaler Tachograf“ zur Erfassung der jeweiligen Zeiten zur Verfügung. Dieser digitale Tachograf zeichnet – nach Einlegung einer Fa[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv