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Aufhebungsvertrag – Rücktrittsrecht des Arbeitnehmers

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Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Az: 12 Sa 962/09
Urteil vom 20.01.2010

Die Berufungen des Beklagten zu 1) und der Beklagten zu 2) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 21.08.2009 werden zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung tragen der Beklagte zu 1) zu 37,5 % und die Beklagte zu 2) zu 62,5 %.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe:
A. Der Kläger streitet mit dem Beklagten zu 1) darüber, ob das Arbeitsverhältnis, das zwischen ihm und der Schuldnerin bestanden hat, aufgrund einer am 01.10.2007 geschlossenen Aufhebungsvereinbarung zum 31.12.2008 geendet oder ob er, der Kläger, unter dem 19.01.2009 den wirksamen Rücktritt von der Aufhebungsvereinbarung erklärt hat, weil die Schuldnerin wegen des zwischenzeitlich eingeleiteten Insolvenzeröffnungsverfahrens nicht die nach der Aufhebungsvereinbarung geschuldete Abfindung gezahlt hatte. Der Kläger nimmt weiterhin die Beklagte zu 2) als Betriebserwerberin auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses und tatsächliche Weiterbeschäftigung in Anspruch; diese hält – wie der Beklagte zu 1) – entgegen, dass der Kläger von der Aufhebungsvereinbarung nicht habe zurücktreten können und daher das Arbeitsverhältnis zum 31.12. 2008 beendet worden sei.
Der am 01.08.1950 geborene Kläger war seit dem 23.10.1973 bei der Schuldnerin bzw. deren Rechtsvorgängerin beschäftigt.
Im Jahre 2007 führte die Schuldnerin eine – von einem Interessenausgleich und Sozialplan vom 31.08.2007 begleitete – Restrukturierungsmaßnahme durch. Der Sozialplan ermöglichte gewerblichen Arbeitnehmern in einem Lebensalter ab 50 Jahren das freiwillige Ausscheiden gegen Abfindungszahlung. Daraufhin verständigten sich der Kläger und die Schuldnerin über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum 31.12.2008 gegen Abfindungszahlung. Nach § 5 des Aufhebungsvertrages vom 01.10.2007 sollte der Kläger zum Zeitpunkt der vereinbarten Beendigung eine Abfindung in Höhe vom EUR 110.500,00 erhalten.
Am 08.12.2008 wurde über das Vermögen der Schuldnerin das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zu 1) zum vorläufigen Insol[…]


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