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Das Wichtigste: Kurz & knapp
Ein Pflichtteilsverzicht ist nur gültig, wenn der Erblasser persönlich bei einem Notar anwesend ist. Eine Vertretung oder nachträgliche Bestätigung ist rechtlich nicht möglich. Fehler hierbei machen den Verzicht komplett wirkungslos.
Betroffen sind Erben, Erblasser und Notare: Erben können durch fehlerhafte Verzichtsverträge finanziell belastet werden, Erblasser müssen persönlich zustimmen, Notare haften bei Fehlern für entstandene Schäden. [...]