Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und bis zu 7,5 Tonnen müssen spätestens 6 Jahre nach ihrer Erstzulassung jährlich zur Hauptuntersuchung. Die Anlage VIII zur StVZO legt fest, dass für Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und bis zu 7,5 Tonnen in den ersten 72 Zulassungsmonaten eine mindestens 24-monatige Untersuchungspflicht gilt. Anschließend unterliegt das Fahrzeug einem 12-monatigen Untersuchungsintervall. Wird das Wohnmobil im 63. Monat zur Hauptuntersuchung vorgestellt, so kann die Prüfplakette nur noch für weitere 12 Monate zugeteilt werden. Ab dem 73. Monat seit der erstmaligen Straßenverkehrszulassung besteht die Verpflichtung zu einer jährlichen Hauptuntersuchung gemäß der Anlage VIII zur StVZO (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 24.01.2014, Az.: 5 K 916/13.KO).[…]
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Az: 5 U 24/08 Urteil vom 05.06.2008 In dem Rechtsstreit hat der 5. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig auf die mündliche Verhandlung vom 15. Mai 2008 für Recht erkannt: Die Berufung der Kläger gegen das am 24. Januar 2008 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des […]