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Parkt ein Motorrad über längere Zeit auf einem öffentlichen Parkplatz ohne umzufallen, spricht dies dafür, dass es sicher abgestellt worden ist. Fällt das Motorrad sodann um und gegen ein parkendes Fahrzeug, kommt eine Betriebsgefahrhaftung des Motorradhalters nicht in Betracht, wenn zum Unfallzeitpunkt erheblicher Wind herrschte (LG Tübingen, Urteil vom 31.05.2010, Az: 7 S 11/09). Mangels eines Verschulden des Motorradhalters ist dieser für den durch sein Motorrad verursachten Schaden nicht verantwortlich.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/parkendes-motorrad-gegen-fahrzeug-gefallen-schadensersatz_736/