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Stiefkinder führen nicht zu einer Erhöhung des Pfändungsfreibetrags nach §§ 850c Abs. 1, oder 850f Abs. 1 ZPO, da für sie keine gesetzliche Unterhaltspflicht von Seiten des Schuldners besteht (OLG Köln, Beschluss vom 20.03.2009, Az.: 16 W 2/09).[…]
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