Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Hartz IV – Schmerzensgeld darf nicht angerechnet werden!

Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de

Schmerzensgeld (nebst Zinsen), welche ein Hartz-IV Empfänger aufgrund eines Unfalls erhält, darf nicht als Einkommen oder Vermögen leistungsmindernd angerechnet werden (SG Aachen, Urteil vom 03.02.2009, Az.: S 23 AS 2/08, nicht rechtkärftig!).[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv