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Schmerzensgeld (nebst Zinsen), welche ein Hartz-IV Empfänger aufgrund eines Unfalls erhält, darf nicht als Einkommen oder Vermögen leistungsmindernd angerechnet werden (SG Aachen, Urteil vom 03.02.2009, Az.: S 23 AS 2/08, nicht rechtkärftig!).[…]
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